Gesetze / Trinkwasserverordnung
TrinkwV§ 5 Allgemeine Anforderungen
Stand: 25.06.2023
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 22.07.2020 – 13 ME 223/20
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2022 – OVG 10 B 3/20Zitiert von 6
- VG Freiburg, 25.09.2013 – 1 K 2092/11
- VGH Bayern, 05.02.2026 – 20 N 24.376
- VGH Bayern, 22.01.2026 – 20 N 24.1004Zitiert von 1
- VG Cottbus, 15.06.2023 – VG 6 K 1342/18
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 28.05.2021 – 6 L 487/19Zitiert von 7
- VGH Bayern, 20.05.2021 – 8 B 19.1587Wasserrecht: Erfolglose Drittanfechtungsklage einer Wasserversorgungsgemeinde gegen die Erlaubnis zur Abwasserversickerung aus einer Kleinkläranlage im Wasserschutzgebiet KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2013 – 3 L 238/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 TrinkwV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Anforderungen nach § 37 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes an die Beschaffenheit von Trinkwasser gelten als erfüllt, wenn
1.
bei der Trinkwassergewinnung, der Trinkwasseraufbereitung und der Trinkwasserverteilung einschließlich der Wasserspeicherung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden,
2.
das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 6 bis 9 entspricht und
3.
es rein und genusstauglich ist.