§ 22
Stand: 10.06.2019
Kapitalgesellschaften, die nach § 11 Abs. 2 entstanden sind, sind mit Ablauf des 30. Juni 1991 aufgelöst, wenn die nach den §§ 19 und 21 erforderlichen Maßnahmen bis zu diesem Tage nicht durchgeführt worden sind.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 22 TreuhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 09.03.1999 – XI ZR 318/97Zitiert von 1
- BGH, 23.11.1998 – II ZR 70/97Zitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.