Gesetze / Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung
TrEinV 2023§ 12 Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme
Stand: 23.03.2023
Der wirtschaftlich Berechtigte belegt nach den Vorgaben der registerführenden Stelle bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme seine Identität anhand geeigneter Nachweise nach § 3.
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