Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Transportbegleitendenqualifikations-Verordnung NRW

TrBQVO-NRW

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung regelt

1. die Zuständigkeit für die Anerkennung von Ausbildungsstätten für die Aus- und Fortbildung von Transportbegleitenden nach der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung vom 28. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 236) in der jeweils geltenden Fassung,

2. die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach Nummer 1,

3. die näheren Einzelheiten zur Ausgestaltung der theoretischen Schulung einschließlich der schriftlichen und mündlichen Prüfung und der Teilnahme an mehreren praktischen Transportbegleitungen von Großraum- oder Schwertransporten in Nordrhein-Westfalen sowie

4. die näheren Einzelheiten der Fortbildung gemäß § 5 Absatz 3 und 4 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung.

§ 2