Gesetze / Tierschutzkommissions-Verordnung
TierSchKomV§ 1 Aufgaben
Stand: 10.06.2019
Die Tierschutzkommission berät das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) in Fragen des Tierschutzes, insbesondere vor dem Erlaß von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Tierschutzgesetz. Auf Ersuchen des Bundesministeriums nimmt sie zu Fällen grundsätzlicher Bedeutung bei der Genehmigung von Versuchsvorhaben nach § 43 der Tierschutz-Versuchstierverordnung Stellung.
Änderungsverlauf
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 393 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. I S. 1474
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12.12.2013 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2013 (BGBl. I 4145)
BGBl. 2013 I S. 4145
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31.10.2006 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 418 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2407)
BGBl. 2006 I S. 2407
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29.10.2001 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 376 des Gesetzes vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I 2785)
BGBl. 2001 I S. 2785
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