Außer Kraft — § 17 ist seit 07.01.2023 nicht mehr im TierNebG enthalten.
Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.