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§ 17 TierNebG — Bekanntmachungen

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Außer Kraft: § 17 ist seit 07.01.2023 nicht mehr im TierNebG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.