Gesetze / Tiergesundheitsgesetz
TierGesG§ 8 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TierGesG/8?asof=2026-03-14#abs-1 (1) Die zuständige Behörde kann, soweit es zur Erfüllung der Zwecke des § 1 erforderlich ist,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TierGesG/8?asof=2026-03-14#abs-2 (2) Unbeschadet der nach den sonstigen Vorschriften dieses Gesetzes zulässigen Maßnahmen kann die zuständige Behörde in einem Schutzgebiet die Nutzung, die Verwertung und das Verbringen verbieten oder beschränken von:
Ferner kann die zuständige Behörde das Verbringen von Tieren, Erzeugnissen oder Teilen nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 in Schutzgebiete verbieten oder beschränken.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TierGesG/8?asof=2026-03-14#abs-3 (3) Zum Schutz von Wassertieren vor Seuchen kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung epidemiologischer Gegebenheiten