Gesetze / Therapieunterbringungsgesetz
ThUG§ 17 Ausschluss der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerfG, 11.07.2013 – 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12Zur Verfassungsmäßigkeit des TherapieunterbringungsgesetzZitiert von 141
- LG Saarbrücken, 18.09.2012 – 5 O 59/11Zitiert von 5
- OLG Hamm, 22.12.2011 – I-23 W 3/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Entscheidungen des Beschwerdegerichts können nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen können nicht mit der Sprungrechtsbeschwerde angefochten werden.