Gesetze / TeleGebV · BGBl I 2017, 3382

Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zulassungen und Bestätigungen durch die Gesellschaft für Telematik

9 Normen · ausgefertigt 04.09.2017 · letzte Änderung 03.07.2021 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1Gebührenerhebung; Entstehung der Gebührenschuld
  3. § 2Gebührenschuldner
  4. § 3Höhe der Gebühr
  5. § 4Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung
  6. § 5Gebühren in besonderen Fällen
  7. § 6Auslagen
  8. § 7Anwendung des Bundesgebührengesetzes
  9. § 8Übergangsregelung für die Bestätigung informationstechnischer Systeme nach § 373 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  10. § 9Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 03.07.2021 — 3 Normen geändert · §§ 1, 3, 8 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.