Gesetze / TeleGebV · BGBl I 2017, 3382
Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zulassungen und Bestätigungen durch die Gesellschaft für Telematik
9 Normen · ausgefertigt 04.09.2017 · letzte Änderung 03.07.2021 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Gebührenerhebung; Entstehung der Gebührenschuld
- § 2Gebührenschuldner
- § 3Höhe der Gebühr
- § 4Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung
- § 5Gebühren in besonderen Fällen
- § 6Auslagen
- § 7Anwendung des Bundesgebührengesetzes
- § 8Übergangsregelung für die Bestätigung informationstechnischer Systeme nach § 373 Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- § 9Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 03.07.2021 — 3 Normen geändert · §§ 1, 3, 8 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.