Gesetze / Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
TechKontrollV§ 11 Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr, der Bundespolizei und der Zollverwaltung
Diese Verordnung wird entsprechend angewendet durch:
Änderungsverlauf
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29.06.2005 Ausfertigung
§ 11 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2005 (BGBl. I 1947)
BGBl. 2005 I S. 1947
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21.06.2005 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 93 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I 1818)
BGBl. 2005 I S. 1818
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.