Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin
TechFachwPrVAnlage 2 (zu § 9 Abs. 5)Muster
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 73;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
..............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin
Herr/Frau ....................................................................
geboren am ............................. in ..................................
hat am ................................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin
gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
Technischer Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin vom 17. Januar 2006 (BGBl. I S. 66),
die zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)
geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Punkte *) Note
1. Wirtschafsbezogene Qualifikationen .........
Qualifikationsbereiche
1. Volks- und Betriebswirtschaft .........
2. Rechnungswesen .........
3. Recht und Steuern .........
4. Unternehmensführung .........
2. Technische Qualifikationen .........
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen .........
Technische Kommunikation und
Werkstofftechnologie .........
Fertigungs- und Betriebstechnik .........
3. Handlungsspezifische Qualifikationen
Schriftliche Situationsaufgabe .........
Situationsbezogenes Fachgespräch mit
Präsentation .........
(Im Fall des § 8: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde
nach § 8 im Hinblick auf die am .......... in .......... vor ..........
abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .......... freigestellt.“)
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2).
Datum ..........................................
Unterschrift(en) ...............................
(Siegel der zuständigen Stelle)-----
Änderungsverlauf
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26.03.2014 Ausfertigung
Anlage 2 eingefügt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 26. März 2014 (BGBl. I 274)
BGBl. 2014 I S. 274
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23.07.2010 Ausfertigung
Anlage 2 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Juli 2010 (BGBl. I 1010)
BGBl. 2010 I S. 1010
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25.08.2009 Ausfertigung
Anlage 2 geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 25. August 2009 (BGBl. I 2960)
BGBl. 2009 I S. 2960
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.