Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin
TechFachwPrV§ 11 Übergangsvorschrift
Die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften bis zum 31. Dezember 2011 zu Ende geführt werden.
Änderungsverlauf
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25.08.2009 Ausfertigung
§ 11 neu gefasst durch Artikel 28 des Gesetzes vom 25. August 2009 (BGBl. I 2960)
BGBl. 2009 I S. 2960
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21.08.2006 Ausfertigung
§ 11 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. August 2006 (BGBl. I 1976)
BGBl. 2006 I S. 1976
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.