Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin
TauchPrV 2000Anlage 1 (zu § 9 Abs. 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2000, 169; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Muster
...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluss
"Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin"
Herr/Frau .....................................................................
geboren am ........................ in ........................................
hat am ............................ die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin
gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
"Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin" vom 25. Februar 2000
(BGBl. I S. 165) mit folgenden Ergebnissen bestanden:
I. Fachtheoretischer Teil Note
1. Gerätekunde .....
2. Arbeitskunde .....
3. Tauchermedizinische Grundkenntnisse .....
4. Rechtsvorschriften .....
5. Fachrechnen und Fachzeichnen .....
II. Fachpraktischer Teil
1. Handhabung der Tauch- und Arbeitsgeräte .....
2. Durchführung von Taucherarbeiten .....
(Im Fall des § 8: "Der Prüfungsteilnehmer wurde gemäß § 8 im Hinblick
auf die am ............... in ............... vor ...............
abgelegte Prüfung von der Ablegung der Prüfungsleistungen im
Prüfungs-/Handlungsbereich ............... freigestellt.")
Datum ..........................................
Unterschrift(en) ...............................
(Siegel der zuständigen Stelle)
Änderungsverlauf
-
01.03.2016 Ausfertigung
Anlage 1 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. März 2016 (BGBl. I 336)
BGBl. 2016 I S. 336
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