Gesetze / Tabakerzeugnisverordnung
TabakerzV§ 28a Nachfüllmechanismus
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- OVG Niedersachsen, 21.08.2023 – 14 ME 61/23
- LG Düsseldorf, 12.01.2023 – 14c O 95/22Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 02.01.2023 – 20 W 114/22Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung nach § 14 Absatz 3 Satz 1 des Tabakerzeugnisgesetzes hat den Anforderungen gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/586 zu genügen.