Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
TV-L§ 28 Sonderurlaub
Stand: 25.08.2026
Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 28 TV-L →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 – 3 Sa 128/17Zitiert von 2
- BAG, 19.03.2019 – 9 AZR 406/17Gesetzlicher Urlaubsanspruch - SonderurlaubZitiert von 39
- BAG, 11.11.2015 – 10 AZR 645/14Verminderung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Entgeltfortzahlung im UrlaubsfallZitiert von 3
- LAG Düsseldorf, 03.03.2010 – 7 Sa 1152/09Zitiert von 1
- ArbG Düsseldorf, 26.08.2009 – 8 Ca 2497/09Zitiert von 1
- LAG Hamm, 03.04.2008 – 11 Sa 1918/07Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.