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§ 28 TV-L (Bayern) — Sonderurlaub

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.