Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
TV-Ärzte§ 37 Ausschlussfrist
Stand: 01.04.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TV-%C3%84rzte/37#abs-1 (1) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Ärzten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TV-%C3%84rzte/37#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus einem Sozialplan.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 37 TV-Ärzte →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Düsseldorf, 14.03.2018 – 7 Sa 464/17Zitiert von 1
- ArbG Essen, 24.03.2017 – 3 Ca 3018/11Zitiert von 1
- LAG Hessen, 29.05.2009 – 19/3/13 Sa 1340/08
- LAG Köln, 04.03.2020 – 3 Sa 218/19Zitiert von 2
- LAG Hessen, 06.02.2015 – 3 Sa 266/14Zitiert von 1
- BAG, 20.05.2026 – 4 AZR 98/25Arzt im Tarifsinn - beschränkte BerufsausübungserlaubnisZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG München, 19.12.2023 – 6 Sa 281/23
- ArbG München, 26.04.2023 – 38 Ca 3945/22Zitiert von 1
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2013 – 1 Sa 198/12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 TV-Ärzte zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.