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TV-Ärzte

§ 36 Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft und Beschäftigungssicherung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der Universitätskliniken und zur Beschäftigungssicherung werden regionale Öffnungen für Anwendungsvereinbarungen auf Landesebene ermöglicht. Im Interesse des Klinikums kann ein Beitrag der Ärzte vereinbart werden. Der Beitrag kann darin bestehen, im Interesse des Klinikums künftige tarifliche Ansprüche in Beteiligungen der Ärzte am Klinikum umzuwandeln beziehungsweise tarifliche Ansprüche zu reduzieren. Die Summe des Beitrags kann für jede Ärztin/jeden Arzt max. bis zu 10 v.H. des Jahresbruttoeinkommens betragen, wobei der Anteil für die Reduzierung von tariflichen Ansprüchen max. bis zu 6 v.H. beträgt. Die Länder stellen sicher, dass eine Mitarbeiterbeteiligung möglich ist. Die Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus der Anlage C.

§ 35 § 37