Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 192 Medien der Veröffentlichung
Stand: 01.12.2021
Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, zu denen die Bundesnetzagentur durch dieses Gesetz verpflichtet ist, erfolgen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf ihrer Internetseite, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist.