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§ 192 TKG 2021 — Medien der Veröffentlichung

Telekommunikationsgesetz

Stand: 01.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, zu denen die Bundesnetzagentur durch dieses Gesetz verpflichtet ist, erfolgen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf ihrer Internetseite, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist.