Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 150 Genehmigungsfristen für Bauarbeiten
Stand: 01.12.2021
Genehmigungen für Bauarbeiten, die zum Zweck des Aufbaus der Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität notwendig sind, sind innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags zu erteilen oder abzulehnen. Die Frist kann um einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.
Wird zitiert von 155 Entscheidungen zu § 150 TKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 26.10.2005 – 21 K 4639/05Zitiert von 5
- VG Köln, 17.05.2006 – 21 K 7046/05Zitiert von 1
- VG Köln, 17.05.2006 – 21 K 7045/05Zitiert von 4
- VG Köln, 26.10.2005 – 21 K 4418/05Zitiert von 5
- VG Köln, 07.07.2005 – 1 K 4556/04Zitiert von 2
- BVerwG, 18.12.2007 – 6 C 47.06Zitiert von 72
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 16.10.2025 – 6 B 6.25Neubescheidung eines Antrags auf Aufnahme einer Diensteanbieterverpflichtung in die Vergabe- und Auktionsregeln bei der Versteigerung von MobilfunkfrequenzenZitiert von 2
- LSG Schleswig, 13.12.2023 – L 9 SO 19/19Zitiert von 2
- BVerwG, 20.10.2021 – 6 C 8/20Zugangsverpflichtung bzw. Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern als Frequenznutzungsbestimmung im Vergabeverfahren für sog. 5G-FrequenzenZitiert von 30
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 150 TKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.