Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 96 Verkehrsdaten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/96#abs-1 (1) Der Diensteanbieter darf folgende Verkehrsdaten erheben, soweit dies für die in diesem Abschnitt genannten Zwecke erforderlich ist:
Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/96#abs-2 (2) Eine über Absatz 1 hinausgehende Erhebung oder Verwendung der Verkehrsdaten ist unzulässig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/96#abs-3 (3) Der Diensteanbieter darf teilnehmerbezogene Verkehrsdaten, die vom Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verwendet werden, zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten, zur bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikationsdiensten oder zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen im dazu erforderlichen Maß und im dazu erforderlichen Zeitraum nur verwenden, sofern der Betroffene in diese Verwendung eingewilligt hat. Die Daten der Angerufenen sind unverzüglich zu anonymisieren. Eine zielnummernbezogene Verwendung der Verkehrsdaten durch den Diensteanbieter zu den in Satz 1 genannten Zwecken ist nur mit Einwilligung der Angerufenen zulässig. Hierbei sind die Daten der Anrufenden unverzüglich zu anonymisieren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/96#abs-4 (4) Bei der Einholung der Einwilligung ist dem Teilnehmer mitzuteilen, welche Datenarten für die in Absatz 3 Satz 1 genannten Zwecke verarbeitet werden sollen und wie lange sie gespeichert werden sollen. Außerdem ist der Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass er die Einwilligung jederzeit widerrufen kann.
Wird zitiert von 64 Entscheidungen zu § 96 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 25.02.2015 – 21 K 2214/14
- LG Mannheim, 18.01.2018 – 4 Qs 39/17; 4 Qs 42/17
- BGH, 21.09.2017 – I ZR 58/16Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet: Rechtsweg für Anspruch auf Unterlassung der Löschung von Verkehrsdaten; Pflicht des Internet-Providers zur Speicherung der die Auskunftserteilung gegenüber dem Rechtsinhaber ermöglichenden Verkehrsdaten bei offensichtlichen Rechtsverletzungen - Sicherung der DrittauskunftZitiert von 29
- OLG Karlsruhe, 01.09.2009 – 6 W 47/09Zitiert von 2
- BVerfG, 27.05.2020 – 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13 · Bestandsdatenauskunft IIZitiert von 58
- VG Köln, 28.11.2013 – 1 K 6230/11
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 15.07.2020 – 118 Qs 7/20Zitiert von 1
- LG Arnsberg, 07.06.2019 – 2 Qs-410 UJs 300/19-52/19
- LG Arnsberg, 29.04.2019 – 2 Qs-410 UJs 254/19-43/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 96 TKG 2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.