Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 78 Universaldienstleistungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/78#abs-1 (1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/78#abs-2 (2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/78#abs-3 (3) Unternehmen, die Universaldienstleistungen nach Absatz 2 Nr. 2 und 3 erbringen, haben bei der Verarbeitung der ihnen von anderen Unternehmen bereitgestellten Informationen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu beachten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/78#abs-4 (4) Nach Anhörung des Universaldienstverpflichteten kann die Bundesnetzagentur den allgemeinen Bedarf der Universaldienstleistungen nach Absatz 2 hinsichtlich der Bedürfnisse der Endnutzer feststellen, insbesondere hinsichtlich der geographischen Versorgung, der Zahl der Telefone, der Zugänglichkeit und der Dienstequalität. Zur Sicherstellung des Dienstes sowie der Dienstemerkmale ist die Bundesnetzagentur befugt, den Unternehmen Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Bundesnetzagentur kann von solchen Verpflichtungen für Teile oder das gesamte Hoheitsgebiet absehen, wenn eine Anhörung der betroffenen Kreise ergibt, dass diese Dienstemerkmale oder vergleichbare Dienste als weithin verfügbar erachtet werden.
Wird zitiert von 83 Entscheidungen zu § 78 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 16.05.2006 – 21 K 1200/05
- BVerwG, 08.06.2006 – 6 B 22.06Zitiert von 210
- BGH, 17.04.2014 – III ZR 87/13Anspruch des Telefonanschlussinhabers auf Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse: Begriff des Namens; Reichweite des EintragungsanspruchsZitiert von 21
- VG Köln, 17.02.2020 – 9 K 8499/18Zitiert von 1
- BGH, 17.04.2014 – III ZR 182/13Telekommunikationsdienstleistung: Anspruch eines Gewerbetreibenden auf unentgeltliche Telefonbucheintragung unter seiner GeschäftsbezeichnungZitiert von 2
- BGH, 17.04.2014 – III ZR 201/13Telekommunikationsdienstleistung: Anspruch eines Gewerbetreibenden auf unentgeltliche Telefonbucheintragung unter seiner Geschäftsbezeichnung – Name
Zuletzt entschieden
- OVG Saarland, 19.02.2021 – 2 B 35/21Zitiert von 3
- VG Magdeburg, 25.01.2021 – 3 A 259/20
- LG Bonn, 31.07.2020 – 14 O 24/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78 TKG 2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.