Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 124 Mediation
Die Bundesnetzagentur kann in geeigneten Fällen zur Beilegung telekommunikationsrechtlicher Streitigkeiten den Parteien einen einvernehmlichen Einigungsversuch vor einer Gütestelle (Mediationsverfahren) vorschlagen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 124 TKG 2004 →
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- OLG Köln, 01.07.2016 – 19 Sch 7/16Zitiert von 2
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