Gesetze / Telekommunikationsgesetz

TKG 2004

§ 124 Mediation

Bund1 Entscheidung

Die Bundesnetzagentur kann in geeigneten Fällen zur Beilegung telekommunikationsrechtlicher Streitigkeiten den Parteien einen einvernehmlichen Einigungsversuch vor einer Gütestelle (Mediationsverfahren) vorschlagen.

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