Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 101 Mitteilen ankommender Verbindungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/101#abs-1 (1) Trägt ein Teilnehmer in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig vor, dass bei seinem Anschluss bedrohende oder belästigende Anrufe ankommen, hat der Diensteanbieter auf schriftlichen Antrag auch netzübergreifend Auskunft über die Inhaber der Anschlüsse zu erteilen, von denen die Anrufe ausgehen. Die Auskunft darf sich nur auf Anrufe beziehen, die nach Stellung des Antrags durchgeführt werden. Der Diensteanbieter darf die Rufnummern, Namen und Anschriften der Inhaber dieser Anschlüsse sowie Datum und Uhrzeit des Beginns der Verbindungen und der Verbindungsversuche erheben und verwenden sowie diese Daten seinem Teilnehmer mitteilen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Diensteanbieter, die ihre Dienste nur den Teilnehmern geschlossener Benutzergruppen anbieten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/101#abs-2 (2) Die Bekanntgabe nach Absatz 1 Satz 3 darf nur erfolgen, wenn der Teilnehmer zuvor die Verbindungen nach Datum, Uhrzeit oder anderen geeigneten Kriterien eingrenzt, soweit ein Missbrauch dieses Verfahrens nicht auf andere Weise ausgeschlossen werden kann.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/101#abs-3 (3) Im Falle einer netzübergreifenden Auskunft sind die an der Verbindung mitwirkenden anderen Diensteanbieter verpflichtet, dem Diensteanbieter des bedrohten oder belästigten Teilnehmers die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sofern sie über diese Daten verfügen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/101#abs-4 (4) Der Inhaber des Anschlusses, von dem die festgestellten Verbindungen ausgegangen sind, ist zu unterrichten, dass über diese Auskunft erteilt wurde. Davon kann abgesehen werden, wenn der Antragsteller schriftlich schlüssig vorgetragen hat, dass ihm aus dieser Mitteilung wesentliche Nachteile entstehen können, und diese Nachteile bei Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen der Anrufenden als wesentlich schwerwiegender erscheinen. Erhält der Teilnehmer, von dessen Anschluss die als bedrohend oder belästigend bezeichneten Anrufe ausgegangen sind, auf andere Weise Kenntnis von der Auskunftserteilung, so ist er auf Verlangen über die Auskunftserteilung zu unterrichten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/101#abs-5 (5) Die Bundesnetzagentur sowie der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz sind über die Einführung und Änderung des Verfahrens zur Sicherstellung der Absätze 1 bis 4 unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 101 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.01.2012 – 1 BvR 1299/05Zur Verfassungsmäßigkeit der § 111 bis 113 des TelekommunikationsgesetzesZitiert von 49
- BVerfG, 13.11.2010 – 2 BvR 1124/10Nichtannahmebeschluss: Ordnungsgeldfestsetzung wegen Verweigerung der Auskunft über IP-Adresse - Auskunftsverlangen aufgrund der Ermittlungsgeneralklausel des § 161 StPO - Rüge eines Eingriffs in Art 2 Abs 1 GG iVm Art 10 Abs 1, Abs 2 GG - Unzureichende Substantiierung sowohl hinsichtlich eines Eingriffs in den Schutzbereich des Art 10 GG als auch einer eventuellen RechtfertigungZitiert von 2
- BVerfG, 02.03.2010 – 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08Regelungen in §§ 113a, 113b TKG idF vom 2007-12-21 sowie § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt, mit Art 10 Abs 1 GG unvereinbar - eine die Diensteanbieter treffende Speicherungspflicht in dem durch das TKG vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig, die konkrete Ausgestaltung der vorsorglichen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen - Gewährleistung einer hinreichenden Datensicherheit sowie Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten - zur Beachtung der verfassungsrechtlichen Transparenz und RechtsschutzanforderungenZitiert von 119
- KG, 31.05.2017 – 21 U 9/16Zitiert von 5
- LG Bielefeld, 11.11.2010 – 4a O 1615/10
- LG Bielefeld, 19.11.2009 – 4 OH 740/09
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 01.09.2009 – 6 W 47/09Zitiert von 2
- LG Bielefeld, 05.08.2009 – 4 OH 385/09
- LG Bielefeld, 20.03.2009 – 4 OH 49/09Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 101 TKG 2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.