Gesetze / Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
TAppV§ 22 Prüfungsfächer
Stand: 10.06.2019
Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer
1.
Anatomie,
2.
Histologie und Embryologie,
3.
Physiologie,
4.
Biochemie und
5.
Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 22 TAppV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.