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§ 22 TAppV — Prüfungsfächer

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer

1.
Anatomie,
2.
Histologie und Embryologie,
3.
Physiologie,
4.
Biochemie und
5.
Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung.

Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden.