Gesetze / Therapieallergene-Verordnung
TAV§ 1 Zulassungspflicht
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes über die Zulassung der Arzneimittel werden auf Therapieallergene ausgedehnt, die für einzelne Personen auf Grund einer Rezeptur aus vorgefertigten Gebinden hergestellt werden und eines oder mehrere der im Anhang aufgeführten Allergene enthalten.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 1 TAV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- SG Hannover, 13.09.2023 – S 20 KA 308/22Zitiert von 2
- LSG NRW, 14.11.2018 – L 8 R 702/16Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.