Gesetze / Therapieallergene-Verordnung

TAV

§ 2 Staatliche Chargenprüfung

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

§ 32 des Arzneimittelgesetzes wird auf Therapieallergene nach § 1 mit der Maßgabe angewandt, dass Gegenstand der staatlichen Chargenprüfung und Freigabe die Charge des vorgefertigten Gebindes ist, unmittelbar bevor daraus die Therapieallergene abgefüllt oder gemischt werden.

§ 1 § 3