Gesetze / Therapieallergene-Verordnung
TAV§ 2 Staatliche Chargenprüfung
Stand: 10.06.2019
§ 32 des Arzneimittelgesetzes wird auf Therapieallergene nach § 1 mit der Maßgabe angewandt, dass Gegenstand der staatlichen Chargenprüfung und Freigabe die Charge des vorgefertigten Gebindes ist, unmittelbar bevor daraus die Therapieallergene abgefüllt oder gemischt werden.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 2 TAV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LSG NRW, 14.11.2018 – L 8 R 702/16Zitiert von 4
- SG Hannover, 13.09.2023 – S 20 KA 308/22Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.