Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ökokontrollstellenverordnung
SächsÖKontrVO§ 6 Widerruf der Beleihung und Aufgabenübertragung
Stand: 26.08.2026
Die Beleihung und die Aufgabenübertragung können widerrufen werden, wenn die Voraussetzung nach § 3 Absatz 1 nicht mehr erfüllt ist oder die Kontrollstelle eine nach § 3 Absatz 3 gegebene Verpflichtung nicht einhält.