Gesetze / Landesrecht Bayern / Studienseminarverordnung berufliche Schulen
StuSembSV§ 3
Stand: 25.08.2026
Übergeordnete Dienststelle im Sinn der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung ist die Regierung von Oberbayern. Als Amtskasse wird die Staatsoberkasse Bayern in Landshut bestimmt.