Gesetze / Landesrecht Bayern / Studienseminarverordnung berufliche Schulen
StuSembSV§ 4
Stand: 25.08.2026
§ 3 Abs. 1 der Verordnung über die Errichtung eines Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in München in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1967 (GVBl S. 449, BayRS 2038-3-4-8-6-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 1990 (GVBl S. 346), wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.
2. Es wird folgender Satz 2 angefügt:
„Die Fachaufsicht über die Abteilung IV übt das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen aus.“