Gesetze / Landesrecht Bayern / Studienseminarverordnung berufliche Schulen

StuSembSV

§ 4

Stand: 25.08.2026

Bayern

§ 3 Abs. 1 der Verordnung über die Errichtung eines Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in München in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1967 (GVBl S. 449, BayRS 2038-3-4-8-6-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 1990 (GVBl S. 346), wird wie folgt geändert:

1. Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.

2. Es wird folgender Satz 2 angefügt:

„Die Fachaufsicht über die Abteilung IV übt das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen aus.“

§ 3 § 5