Übergeordnete Dienststelle im Sinn der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung ist die Regierung von Oberbayern. Als Amtskasse wird die Staatsoberkasse Bayern in Landshut bestimmt.
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Übergeordnete Dienststelle im Sinn der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung ist die Regierung von Oberbayern. Als Amtskasse wird die Staatsoberkasse Bayern in Landshut bestimmt.