Gesetze / Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz
StromVKG§ 13 Ausschreibungen für Kapazitäten
Stand: 23.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StromVKG/13#abs-1 (1) Bei den Ausschreibungen für Kapazitäten sind Gebote für Erzeugungsanlagen und regelbare Lasten zulässig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StromVKG/13#abs-2 (2) In den Ausschreibungen kann auf Verpflichtungszeiträume von 1 Jahr, 7 und 15 Jahren geboten werden.