Gesetze / Stromsteuer-Durchführungsverordnung
StromStV§ 1b (weggefallen)
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 3
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- FG Thüringen, 19.09.2023 – 2 K 535/20
- BFH, 17.01.2023 – VII R 54/20Verwendung von Biogas zur Erzeugung von StromZitiert von 6
- FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 – 1 K 1045/09Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 1b StromStV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.