Gesetze / Strompreisbremsegesetz
StromPBG§ 20 Ausgleich zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Übertragungsnetzbetreibern
Stand: 24.12.2022
Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben einen finanziellen Anspruch auf Erstattung der nach § 4 Absatz 1 geleisteten Entlastungsbeträge gegenüber dem für die betreffende Netzentnahmestelle regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber.