Gesetze / Strompreisbremsegesetz
StromPBG§ 20 Ausgleich zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Übertragungsnetzbetreibern
Stand: 24.12.2022
Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben einen finanziellen Anspruch auf Erstattung der nach § 4 Absatz 1 geleisteten Entlastungsbeträge gegenüber dem für die betreffende Netzentnahmestelle regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 20 StromPBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Nürnberg, 10.09.2024 – 3 U 2510/23Zitiert von 1
- BVerfG, 28.11.2024 – 1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23 · StrompreisbremseZitiert von 12
- OLG Düsseldorf, 29.04.2024 – 3 Kart 459/24Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.