Gesetze / Strompreisbremsegesetz

StromPBG

§ 20 Ausgleich zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Übertragungsnetzbetreibern

Stand: 24.12.2022

Bund3 Entscheidungen

Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben einen finanziellen Anspruch auf Erstattung der nach § 4 Absatz 1 geleisteten Entlastungsbeträge gegenüber dem für die betreffende Netzentnahmestelle regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber.

§ 19 § 21