Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 35 Uneingeschränkte Freigabe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 – 9 K 4660/20Zitiert von 3
- VGH Hessen, 29.08.2024 – 6 C 1172/17.T
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 – 9 K 4536/20Zitiert von 3
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 – 9 K 4542/20Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die zuständige Behörde kann davon ausgehen, dass das Dosiskriterium für die Freigabe eingehalten wird, wenn der Antragsteller nachweist, dass für eine uneingeschränkte Freigabe
1.
die Freigabewerte nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 3 eingehalten werden,
2.
die Festlegungen nach Anlage 8 Teil A Nummer 1 und Teil B eingehalten werden und
3.
in den Fällen, in denen eine feste Oberfläche vorhanden ist, an der eine Messung der Kontamination möglich ist, die Werte der Oberflächenkontamination nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 5 eingehalten werden.