Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 36 Spezifische Freigabe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/36#abs-1 (1) Die zuständige Behörde kann davon ausgehen, dass das Dosiskriterium für die Freigabe eingehalten wird, wenn der Antragsteller nachweist, dass für eine spezifische Freigabe
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/36#abs-2 (2) Bei einer spezifischen Freigabe zur Beseitigung und bei einer spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling dürfen der zuständigen Behörde darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Dosiskriterium für die Freigabe am Standort der Entsorgungsanlage nicht eingehalten wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/36#abs-3 (3) Bei einer spezifischen Freigabe zur Beseitigung und bei einer spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling kann die zuständige Behörde auf den Nachweis darüber verzichten, dass die Werte der Oberflächenkontamination nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 5 eingehalten werden, wenn auszuschließen ist, dass Personen durch die freizugebenden Stoffe kontaminiert werden können.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 36 StrlSchV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Darmstadt, 29.04.2024 – 6 L 2380/23.DAZitiert von 2
- VG Darmstadt, 29.04.2024 – 6 L 2383/23.DAZitiert von 3
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 – 9 K 4660/20Zitiert von 3
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 – 9 K 4542/20Zitiert von 2
- VGH Hessen, 29.08.2024 – 6 C 1172/17.T
- VG Karlsruhe, 29.04.2022 – 9 K 4536/20Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.