Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Straßenbaubehörden

StrVwGebO

§ 3

Stand: 01.09.2026

Brandenburg2 Fassungen

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Straßenbaubehörden vom 7. Februar 1994 (GVBl. II S. 86) außer Kraft.

Potsdam, den 31. Mai 2002

Der Minister

für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Hartmut Meyer

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