Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Straßenbaubehörden vom 7. Februar 1994 (GVBl. II S. 86) außer Kraft.
Potsdam, den 31. Mai 2002
Der Minister
für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
Hartmut Meyer