Gesetze / Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
StrRehaG§ 20 Kostenregelung
Stand: 10.06.2019
Der Bund trägt 65 vom Hundert der Ausgaben, die den Ländern durch Leistungen nach diesem Gesetz entstehen.
Gesetze / Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
StrRehaGStand: 10.06.2019
Der Bund trägt 65 vom Hundert der Ausgaben, die den Ländern durch Leistungen nach diesem Gesetz entstehen.