Gesetze / Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte
StepVG§ 4 Stiftungsorgane
Stand: 01.07.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StepVG/4#abs-1 (1) Organe der Stiftung sind
1.
der Stiftungsrat und
2.
der Stiftungsvorstand.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StepVG/4#abs-2 (2) Die Mitglieder der Organe werden ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen.