Gesetze / Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz

StaRUG

§ 5 Gliederung des Restrukturierungsplans

Stand: 01.01.2021

InsolvenzrechtBund2 Entscheidungen

Der Restrukturierungsplan besteht aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil. Er enthält mindestens die nach der Anlage zu diesem Gesetz erforderlichen Angaben. Dem Restrukturierungsplan sind die nach den §§ 14 und 15 erforderlichen Anlagen beizufügen.

§ 4 § 6