Gesetze / Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
StaRUG§ 5 Gliederung des Restrukturierungsplans
Stand: 01.01.2021
Der Restrukturierungsplan besteht aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil. Er enthält mindestens die nach der Anlage zu diesem Gesetz erforderlichen Angaben. Dem Restrukturierungsplan sind die nach den §§ 14 und 15 erforderlichen Anlagen beizufügen.
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