Gesetze / Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
StaRUG§ 28 Durchbrechung der absoluten Priorität
Stand: 01.01.2021
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StaRUG/28#abs-1 (1) Der angemessenen Beteiligung einer Gruppe von planbetroffenen Gläubigern am Planwert steht es nicht entgegen, wenn eine von § 27 Absatz 1 Nummer 3 abweichende Regelung nach der Art der zu bewältigenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten und nach den Umständen sachgerecht ist. Eine von § 27 Absatz 1 Nummer 3 abweichende Regelung ist nicht sachgerecht, wenn auf die überstimmte Gruppe mehr als die Hälfte der Stimmrechte der Gläubiger der betroffenen Rangklasse entfällt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StaRUG/28#abs-2 (2) Einer angemessenen Beteiligung einer Gruppe von planbetroffenen Gläubigern am Planwert steht es nicht entgegen, wenn der Schuldner oder eine an dem Schuldner beteiligte Person entgegen § 27 Absatz 1 Nummer 2 am Unternehmensvermögen beteiligt bleibt, sofern