Gesetze / Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
StaRUG§ 101 Informationen zu Frühwarnsystemen
Stand: 01.01.2021
Informationen über die Verfügbarkeit der von öffentlichen Stellen bereitgestellten Instrumentarien zur frühzeitigen Identifizierung von Krisen werden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter seiner Internetadresse www.bmjv.bund.de bereitgestellt.