Gesetze / Sechste Ausnahmeverordnung zur StVZO
StVZOAusnV 6§ 2
Abweichend von § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genügt bei Gerätewagen in Lohndreschbetrieben, wenn sie nur für Zwecke dieser Betriebe verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden, die entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 1 und 5 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gelten entsprechend.
Änderungsverlauf
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20.06.1973 Ausfertigung
§ 2 aufgehoben und geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1973 (BGBl. I 638, 1036)
BGBl. 1973 I S. 638
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16.11.1970 Ausfertigung
§ 2 aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. November 1970 (BGBl. I 1615)
BGBl. 1970 I S. 1615
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