Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO§ 63 Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften
Stand: 10.06.2019
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- BAG, 10.11.2021 – 5 AZR 334/21Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-KontrolleZitiert von 9
- VGH Bayern, 17.10.2024 – 11 CS 24.1484Zitiert von 6
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Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Absatz 1) gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend. Für die Nachprüfung der Achslasten gilt § 31c mit der Abweichung, dass der Umweg zur Waage nicht mehr als 2 km betragen darf.