Gesetze / 4. Ausnahmeverordnung zur StVO StVOAusnV 4 § 2 Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.