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§ 2 StVOAusnV 4

4. Ausnahmeverordnung zur StVO

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.